AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über digitale Inhalte, Minecraft-Plugins, Softwarelizenzen, individuelle Entwicklungsleistungen, Custom Plugins, Anpassungen, Wartungsleistungen und sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen von
Sandra Glassl
Doktorberg 22, Haus 4
2391 Kaltenleutgeben, Österreich
shop@pluginsmc.com
(im Folgenden „PluginsMC“) und ihren Kunden.
Für individuell vereinbarte Leistungen gelten ergänzend das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, das Pflichtenheft oder eine vergleichbare Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ein gesonderter Lizenzvertrag.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor. Als schriftliche Vereinbarung gelten auch von beiden Seiten eindeutig bestätigte Vereinbarungen per E-Mail oder Ticketsystem, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsunterlagen
Gegenstand des Vertrags ist je nach Vereinbarung die Bereitstellung digitaler Inhalte, die Einräumung von Software-Nutzungsrechten oder die Erbringung individueller Entwicklungs-, Anpassungs-, Wartungs- oder Supportleistungen. Physische Waren werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind in dieser Reihenfolge:
- die individuelle schriftliche Vereinbarung,
- das Angebot und die Auftragsbestätigung,
- ein Pflichtenheft oder eine sonstige ausdrücklich bestätigte Leistungsbeschreibung,
- bei Shop-Produkten die zum Kaufzeitpunkt gültige Produktbeschreibung und
- diese AGB.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung oder Anfrage.
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Bereitstellung des Produkts oder Freischaltung der Lizenz durch PluginsMC zustande.
Bei individuellen Leistungen kommt der Vertrag durch Annahme des individuellen Angebots oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande. Vor Beginn werden zumindest der vereinbarte Funktionsumfang und die Vergütung schriftlich festgehalten.
4. Preise, Zahlung und Rechnung
Alle Preise verstehen sich in Euro als Endpreise. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG), solange die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die Zahlungsabwicklung kann über die im Checkout angezeigten externen Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe oder PayPal, erfolgen. Deren Bedingungen gelten ergänzend für die Zahlungsabwicklung. Vollständige Karten-, Konto- oder PayPal-Zugangsdaten werden nicht von PluginsMC gespeichert.
Für individuelle Aufträge gelten die Zahlungsbedingungen des Angebots. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, wird die vereinbarte Vergütung mit Abnahme beziehungsweise Bereitstellung der Leistung fällig.
Bei einer fehlgeschlagenen Zahlung, Rücklastschrift, Rückbuchung oder einem sonstigen Ausbleiben der Zahlung darf PluginsMC die Bereitstellung bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten und eine bereits bereitgestellte Lizenz vorübergehend sperren, soweit dies gesetzlich zulässig und verhältnismäßig ist. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Die Rechnung wird dauerhaft abrufbar im Kunden-Dashboard bereitgestellt. Über ihre Bereitstellung kann der Kunde zusätzlich per E-Mail informiert werden.
5. Bereitstellung digitaler Inhalte
Shop-Plugins werden nach erfolgreicher Zahlung grundsätzlich als kompilierte JAR-Datei zusammen mit dem zugehörigen Lizenzschlüssel im Kunden-Dashboard bereitgestellt. Die Bereitstellung kann zusätzlich per E-Mail bestätigt werden.
Der Kunde soll bereitgestellte Dateien lokal sichern. Gesetzlich zwingende Verpflichtungen zur Bereitstellung oder erneuten Bereitstellung bleiben unberührt.
6. Standardlizenz für Shop-Plugins
Mit dem vollständigen Eingang des Kaufpreises erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die kompilierte Version des erworbenen Plugins im Rahmen der beim Kauf angegebenen Lizenzbedingungen zu nutzen.
Die Nutzung ist ausschließlich auf eigenen oder im Auftrag des Kunden betriebenen Minecraft-Servern und nur innerhalb des für das Produkt festgelegten Server- beziehungsweise IP-Limits gestattet.
Der Erwerb einer Lizenz beinhaltet grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausgabe des Sourcecodes.
Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte verbleiben bei PluginsMC.
PluginsMC darf eine Lizenz aus wichtigem Grund vorübergehend sperren oder nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen die Lizenzbedingungen,
- einer unerlaubten Weitergabe oder Veröffentlichung des Plugins, Sourcecodes oder Lizenzschlüssels,
- einem Umgehen oder Manipulieren des Lizenzsystems,
- einem Weiterverkauf oder einer Unterlizenzierung ohne Genehmigung oder
- einer Rückbuchung oder einem Ausbleiben der geschuldeten Zahlung.
Soweit Art und Schwere des Verstoßes es zulassen, wird dem Kunden vor einer dauerhaften Sperrung eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt. Eine dauerhafte Sperrung oder Beendigung erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zulässig und verhältnismäßig ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
7. Lizenzsystem, Server- und IP-Limit
Plugins aus dem Online-Shop und entsprechend vereinbarte Custom Plugins können durch ein technisches Lizenzsystem geschützt werden. Das Lizenzsystem dient insbesondere dazu, eine unerlaubte Weitergabe oder Mehrfachverwendung zu verhindern.
Die zulässige Anzahl gleichzeitig verwendbarer Server beziehungsweise öffentlicher Server-IP-Adressen ergibt sich aus der Produktbeschreibung, dem Checkout, dem Kunden-Dashboard, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen ist die individuell vereinbarte Lizenz maßgeblich. Es gilt kein produktübergreifendes pauschales IP-Limit.
Ist beispielsweise ein IP-Limit von zwei vereinbart, darf das Plugin gleichzeitig auf maximal zwei unterschiedlichen öffentlichen Server-IP-Adressen betrieben werden.
Änderungen einer bereits hinterlegten Server-IP können durch das Lizenzsystem automatisch erkannt und übernommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Kunde seine hinterlegten IP-Adressen im Kunden-Dashboard grundsätzlich einmal pro Kalendermonat zurücksetzen. Abweichende Regelungen in der konkreten Lizenz bleiben vorbehalten.
Das Umgehen, Manipulieren, Entfernen oder Unwirksammachen des Lizenzsystems ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben unberührt.
8. Nutzung auf kommerziellen Minecraft-Servern
Die Nutzung des Plugins auf eigenen, auch kommerziell betriebenen Minecraft-Servern ist im Rahmen der erworbenen Lizenz gestattet, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dazu gehört insbesondere ein Serverbetrieb, der Einnahmen durch Ränge, kosmetische Inhalte, Werbung, Spenden oder vergleichbare Angebote erzielt.
Nicht gestattet sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von PluginsMC insbesondere:
- der Verkauf oder Weiterverkauf des Plugins,
- die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte,
- die Vermietung oder Unterlizenzierung,
- die Veröffentlichung des Plugins oder Sourcecodes,
- das Hochladen auf Download- oder Verkaufsplattformen,
- der Vertrieb unter eigenem Namen,
- die Verwendung als Bestandteil eines eigenen kommerziellen Softwareprodukts oder
- der Verkauf veränderter oder abgeleiteter Versionen.
Die kommerzielle Nutzung des Minecraft-Servers ist damit von der kommerziellen Verwertung des Plugins selbst zu unterscheiden.
9. Custom Plugins
Für Custom Plugins ergibt sich der geschuldete Funktionsumfang aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Pflichtenheft oder einer vergleichbaren Leistungsbeschreibung.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der kompilierten Version des Custom Plugins für das vereinbarte eigene Serverprojekt.
Die Übergabe des Sourcecodes, die Entfernung des Lizenzsystems, die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Berechtigung zum Weiterverkauf sind nicht Bestandteil der Standardleistung und müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Die bloße Bezahlung der Entwicklungskosten berechtigt den Kunden daher weder zum Weiterverkauf noch zur Weitergabe, Veröffentlichung, Unterlizenzierung oder kommerziellen Verwertung des Custom Plugins selbst.
10. Exklusivität von Custom Plugins
Ein individuell für einen Kunden entwickeltes Custom Plugin wird von PluginsMC nicht in identischer Form an andere Kunden verkauft oder unverändert im Online-Shop veröffentlicht.
Die Exklusivität bezieht sich ausschließlich auf die konkrete kundenspezifische Umsetzung. Allgemeine Ideen, Konzepte, Entwicklungsmethoden, Bibliotheken, Frameworks, Schnittstellen sowie nicht kundenspezifische und wiederverwendbare Codebestandteile dürfen weiterhin in anderen Projekten verwendet werden. PluginsMC darf insbesondere eine eigenständige Neuentwicklung mit einer vergleichbaren Grundidee erstellen, sofern die konkrete kundenspezifische Umsetzung nicht kopiert oder unverändert verwertet wird.
Eine weitergehende Exklusivität oder die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und einer zusätzlichen Vergütung.
11. Sourcecode-Lizenz
Die Herausgabe des Sourcecodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für die Herausgabe des Sourcecodes kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden.
Der Erwerb oder die Übergabe des Sourcecodes führt nicht automatisch zur Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte und berechtigt nicht automatisch zur Veröffentlichung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder zum Weiterverkauf.
Eine teilweise Umschreibung, Umstrukturierung, Anpassung oder Neuprogrammierung des Sourcecodes macht daraus nicht automatisch ein vollständig neues und frei verwertbares Projekt. Solange geschützte Bestandteile des ursprünglichen Plugins übernommen, verändert oder weiterverwendet werden, handelt es sich grundsätzlich weiterhin um eine Bearbeitung. Deren kommerzielle Verwertung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Verkauf richten sich weiterhin nach den ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten und sind ohne entsprechende schriftliche Genehmigung von PluginsMC nicht gestattet.
Etwas anderes gilt nur für eine tatsächlich eigenständige Neuentwicklung, bei der keine geschützten Codebestandteile des ursprünglichen Plugins übernommen werden. Allgemeine Ideen, Funktionen und nicht geschützte Konzepte dürfen unabhängig neu entwickelt werden. Eine bloße Umstrukturierung, Anpassung oder teilweise Neuprogrammierung des vorhandenen Sourcecodes genügt hierfür nicht automatisch.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, darf der Kunde den übergebenen Sourcecode ausschließlich für das eigene vereinbarte Serverprojekt verwenden und bearbeiten.
Der Kunde darf einen von ihm beauftragten Entwickler mit Änderungen beauftragen, sofern dieser den Sourcecode vertraulich behandelt, ihn nur zur Durchführung des konkreten Auftrags erhält, keine eigenen Nutzungsrechte daran erwirbt und ihn nicht für andere Projekte verwendet oder an weitere Personen weitergibt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den beauftragten Entwickler entsprechend zu verpflichten.
Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei PluginsMC. Rechte Dritter an eingebundenen Bibliotheken, Frameworks oder sonstigen Bestandteilen richten sich weiterhin nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
12. Vertriebs- und Kommerzialisierungslizenz
Eine Berechtigung zur kommerziellen Verwertung, zum Weiterverkauf, zur Unterlizenzierung oder zur Weitergabe des Plugins beziehungsweise Sourcecodes setzt eine gesonderte schriftliche Vertriebs- oder Kommerzialisierungsvereinbarung voraus.
In dieser Vereinbarung können insbesondere die Anzahl zulässiger Verkäufe, die erlaubten Vertriebskanäle, die Verwendung des PluginsMC-Lizenzsystems, die Vergütung, eine Umsatzbeteiligung sowie Support- und Updatepflichten geregelt werden.
Ohne eine solche Vereinbarung ist der Verkauf oder die sonstige Bereitstellung des Plugins oder Sourcecodes an Dritte untersagt. Auch eine Sourcecode-Lizenz nach Ziffer 11 enthält für sich allein keine Vertriebs- oder Kommerzialisierungsrechte.
13. Fehlerbehebung bei Custom Plugins
Fehler im ursprünglich schriftlich vereinbarten Funktionsumfang eines Custom Plugins werden ohne zusätzliches Entgelt behoben, sofern der Fehler unter der vereinbarten Minecraft-, Java-, Server- und Plugin-Version reproduzierbar ist und bereits bei der Übergabe vorhanden war.
Nicht als kostenlose Fehlerbehebung gelten insbesondere:
- neue Funktionen,
- nachträgliche Änderungswünsche,
- Erweiterungen des Funktionsumfangs,
- Updates auf neue Minecraft-, Java- oder Serverversionen,
- Anpassungen aufgrund veränderter APIs oder Drittanbieter-Plugins,
- Probleme durch eine fehlerhafte Konfiguration,
- Probleme durch nicht unterstützte Softwareversionen,
- allgemeine Beratungs-, Installations- oder Einrichtungsleistungen oder
- Fehler, die durch Änderungen des Kunden oder anderer Entwickler verursacht wurden.
Wird der Sourcecode durch den Kunden oder einen nicht von PluginsMC beauftragten Dritten verändert, besteht eine kostenlose Fehlerbehebung nur noch für die zuletzt von PluginsMC ausgelieferte, unveränderte Version. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Eine zeitlich unbegrenzte oder „lebenslange“ kostenlose Fehlerbehebung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
14. Nachträgliche Änderungen
Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder neue Funktionen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Funktionsumfangs waren, sind kostenpflichtige Zusatzleistungen.
Die Abrechnung kann je nach Vereinbarung zu einem Festpreis oder auf Stundenbasis erfolgen. Maßgeblich ist das jeweilige Angebot.
Aus früheren Käufen oder einer bestehenden Kundenbeziehung entsteht kein Anspruch auf einen bestimmten Preis, Rabatt oder eine bevorzugte Bearbeitung.
15. Updates, Support und Einstellung von Leistungen
15.1 Shop-Plugins
Für Plugins aus dem Online-Shop werden Updates nach Maßgabe der jeweiligen Produktbeschreibung und Lizenz bereitgestellt. Soweit dort Updates während einer aktiven Lizenz als enthalten beworben werden, sind von PluginsMC veröffentlichte Updates für den Kunden ohne zusätzliche Zahlung verfügbar.
Daraus entsteht keine Garantie für die unbegrenzte oder dauerhafte Weiterentwicklung eines Produkts, kein Anspruch auf die Veröffentlichung eines bestimmten Updates und kein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen. Gesetzlich zwingende Gewährleistungs- und Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.
15.2 Custom Plugins
Updates eines Custom Plugins auf neue Minecraft-, Java-, Paper-, Spigot-, Proxy- oder Drittanbieter-Versionen sind nur enthalten, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls handelt es sich um kostenpflichtige Zusatzleistungen.
15.3 Support
Umfang, Kommunikationskanal und Verfügbarkeit des Supports ergeben sich aus der Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung. Soweit nichts Abweichendes angegeben ist, kann Support über den offiziellen Discord-Server oder per E-Mail an shop@pluginsmc.com angefragt werden. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich ein Service-Level vereinbart wurde.
15.4 Sourcecode bei Einstellung von Pflege oder Support
Sollte PluginsMC die Pflege, den Support oder die Weiterentwicklung eines Plugins dauerhaft einstellen, kann dem Kunden der Erwerb des Sourcecodes zu gesondert vereinbarten Konditionen angeboten werden.
Die Einstellung des Supports oder der Weiterentwicklung begründet keinen automatischen oder kostenlosen Anspruch auf Herausgabe des Sourcecodes, sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Auch bei einem nachträglichen Erwerb des Sourcecodes entstehen keine Rechte zur Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerziellen Verwertung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich eingeräumt wurden.
16. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu.
Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt, seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und PluginsMC die gesetzlich erforderliche Vertragsausfertigung oder Bestätigung bereitgestellt hat (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).
Für Dienstleistungen und individuelle Entwicklungsleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen und die im konkreten Bestell- oder Angebotsprozess erteilten Hinweise. Die Zustimmung zur sofortigen Bereitstellung digitaler Inhalte wird getrennt von der Zustimmung zu diesen AGB eingeholt.
17. Gewährleistung
Maßgeblich für den vereinbarten Funktionsumfang sind die zum Kaufzeitpunkt gültige Produktbeschreibung, das individuelle Angebot und sonstige ausdrücklich bestätigte Leistungsbeschreibungen.
Das Plugin wird für die dort ausdrücklich genannten Minecraft-, Java-, Server- und Abhängigkeitsversionen bereitgestellt. Eine Kompatibilität mit nicht genannten oder später veröffentlichten Versionen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus zwingenden gesetzlichen Aktualisierungspflichten ergibt.
Screenshots, Videos und Beispiele dienen der Veranschaulichung, soweit daraus nicht ausdrücklich bestimmte Funktionen zugesichert werden.
Der Kunde soll einen Mangel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, der verwendeten Softwareumgebung und, soweit zumutbar, geeigneten Protokolldateien melden. Dies ist keine Voraussetzung für zwingende gesetzliche Ansprüche.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Insbesondere werden Ansprüche wegen Bugs, Fehlfunktionen oder Abweichungen vom vereinbarten Funktionsumfang nicht pauschal ausgeschlossen.
18. Haftung
PluginsMC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unbeschränkt bleibt insbesondere die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden sowie in allen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
Haftung und Gewährleistung für ausdrücklich vereinbarte oder zugesicherte Funktionen, für arglistig verschwiegene Mängel sowie zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht werden nicht ausgeschlossen.
Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch fehlende zumutbare Datensicherungen, eine nachweislich fehlerhafte Konfiguration oder den Einsatz ausdrücklich nicht unterstützter Versionen, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
19. Zwingende Vorschriften und Schlussbestimmungen
Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Verbraucher- und Urheberrechtsbestimmungen bleiben von diesen AGB unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten Beschränkungen und Ausschlüsse nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern berührt diese Rechtswahl nicht den Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von PluginsMC wird nur gegenüber Unternehmern und nur soweit gesetzlich zulässig vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften; eine geltungserhaltende Reduktion zulasten des Kunden wird nicht vereinbart.
Stand v6 · 2026-08-05